Die UVV-Prüfung nach BetrSichV: Rechtliche Pflichten für Betreiber und Hausverwalter einfach erklärt.

Inhaltsverzeichnis

Das Problem: Unwissenheit über gesetzliche Prüfpflichten

Viele Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Hausverwalter wissen schlichtweg nicht, dass ein Doppelparker rechtlich als Maschine gilt. Damit unterliegt die Anlage strengen gesetzlichen Vorschriften. Das größte Problem ist die Unterschätzung der Rechtslage: Wird der Doppelparker nicht regelmäßig und fachgerecht geprüft, betreibt man die Anlage auf eigenes Risiko. Kommt es zu einem Unfall, bei dem ein Fahrzeug schwer beschädigt oder gar ein Mensch verletzt wird, drohen dem Betreiber empfindliche Strafen, Regressforderungen und der völlige Verlust des Versicherungsschutzes.

Die Ursache: Komplexe Gesetzestexte und mangelnde Aufklärung

Die Ursache für diese Unwissenheit liegt oft in den schwer verständlichen Gesetzestexten. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel und Anlagen, von denen eine Gefahr ausgehen kann, regelmäßig von sachkundigen Personen auf ihre sichere Funktion geprüft werden müssen (die sogenannte UVV-Prüfung). Viele Hersteller oder Bauträger weisen beim Verkauf der Immobilie nicht deutlich genug auf diese dauerhafte, jährliche Pflicht hin. So gerät die Prüfung schnell in Vergessenheit, bis die Anlage ausfällt oder der TÜV bei einer Hausbegehung nach dem Prüfbuch fragt.

Unsere Lösung: Zuverlässige Prüfung, klare Dokumentation und Erinnerungsservice

Wir von der Montagebetrieb Weber GmbH nehmen Ihnen diese rechtliche Sorge komplett ab. Unsere geschulten Techniker führen die gesetzlich vorgeschriebene UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) für Sie durch – unabhängig davon, von welchem Hersteller Ihre Anlage stammt. Wir kontrollieren alle sicherheitsrelevanten Bauteile, von der Tragstruktur über die Hydraulik bis hin zu den Schaltern. Das Wichtigste: Wir dokumentieren alle Ergebnisse sauber und rechtssicher in Ihrem Prüfbuch und bringen die aktuelle Prüfplakette an. Über unseren Erinnerungsservice melden wir uns automatisch, wenn die nächste Prüfung ansteht.

Ihr Vorteil: Volle Rechtssicherheit, Werterhalt und ein ruhiges Gewissen

Durch unsere regelmäßige UVV-Prüfung sind Sie als Betreiber oder Hausverwalter rechtlich auf der absolut sicheren Seite. Sie erfüllen alle gesetzlichen Pflichten und müssen bei einem Schadensfall keine Haftung aus eigener Tasche fürchten. Zudem erkennen wir als Profis kleine Verschleißteile, bevor sie zu großen, teuren Ausfällen führen. Das spart Ihnen langfristig viel Geld und sichert den reibungslosen Betrieb der Stellplätze. Sie können sich entspannt zurücklehnen und wissen, dass Ihre Anlage sicher und geprüft ist.

Gehen Sie rechtlich kein Risiko ein! Buchen Sie jetzt Ihre gesetzlich vorgeschriebene UVV-Prüfung bei uns.

Wir sind spezialisiert auf Wartung und Instandhaltung von Doppelparkern, Duplexgaragen, Multiparkern und Hydrauliksystemen
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